Schmuck- und Textilmarkt

Der Schmuck- und Textilmarkt ist eine Freiburger Institution mit langer Tradition. Seit den 1970er Jahren bieten Händler_innen auf dem durch sein alternatives Erscheinungsbild geprägten Markt kunsthandwerklich gefertigten Schmuck aus aller Welt, Textilien sowie Lederwaren in großer Vielfalt an. Der traditionelle Charakter des Schmuck- und Textilmarktes und der dort angebotenen Waren soll gewahrt bleiben, insbesondere im Hinblick auf ein attraktives, ausgewogenes und vielfältiges Gesamtangebot.

Folgende Stände werden vergeben

20 Standplätze à 26 Kalenderwochen pro Jahr (gerade oder ungerade).*
Hiervon
a) 16 Standplätze vom 01.01.2025 – 31.12.2027
b)   4 Standplätze vom 01.01.2025 – 31.12.2025.

* Jeder der zehn physischen Standplätze wird zwei Bewerber_innen zugeordnet, die diesen im wöchentlichen Wechsel beschicken. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung gerader bzw. ungerader Wochen. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres kann ein von der Zulassung abweichender einvernehmlicher Belegungsplan vorgelegt werden. Dabei darf ein_e Bewerber_in maximal 35 Kalenderwochen pro Jahr erhalten. Welche Beschicker_innen sich einen Standplatz teilen sowie die Aufteilung nach geraden/ungeraden Wochen wird grundsätzlich durch Los entschieden.  In der Bewerbung können insoweit Präferenzen angegeben werden, die im Falle einer Zulassung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die 16 Standplätze à 36 Monate werden an die 16 bestbewerteten Bewerber_innen vergeben, die sich auf einen Standplatz über 36 Monate beworben haben. Die 4 Standplätze à 12 Monate werden an die übrigen Bewerber_innen in der Reihenfolge ihrer Bewertung vergeben, sofern sie sich (auch) auf einen Standplatz für 12 Monate beworben haben.

Vergabe

Eine evtl. Zulassung zum Nachmittagsverkauf erfolgt nach den Richtlinien über den Schmuck- und Textilmarkt auf dem Freiburger Münsterplatz in der Stadt Freiburg i. Br. vom 20. April 2021. Die Richtlinien finden Sie hier.

Die Anträge auf Zulassung eines Standplatzes inklusive sämtlicher Nachweise und Anlagen sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von 19,00 € (insg. 119,00 € brutto) müssen bis zum 15.11.2024, 16:00 Uhr bei der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, Neuer Messplatz 3, 79108 Freiburg (Posteingang bzw. Zahlungseingang maßgebend), oder per Mail unter schmuckmarkt@fwtm.de eingegangen sein. 

Berücksichtigt werden nur Anträge auf den offiziellen Bewerbungsunterlagen.
Das Bearbeitungsentgelt von 119,00 € brutto muss fristgerecht auf dem 

Konto der FWTM
IBAN: DE54 6805 0101 0002 1386 02
BIC: FRSPDE66
unter Angabe des Verwendungszwecks [Name], Bewerbung STM 2025 eingegangen sein.

Alternativ kann ein Verrechnungsscheck eingesandt werden, maßgeblich ist der Posteingang.

Richtlinien Schmuck- und Textilmarkt

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Derzeitige Öffnungszeiten des Marktes

Der Schmuck- und Textilmarkt findet jeden Werktag statt.

Die Marktzeiten sind von
Montag bis Samstag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Am 24.12. und 31.12. endet der Markt jeweils um 14:00 Uhr

Hinweise

Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze verfügbar sind, trifft die FWTM eine Auswahlentscheidung nach Maßgabe der Richtlinien über den Schmuck- und Textilmarkt auf dem Freiburger Münsterplatz in der Stadt Freiburg i. Br. vom 20. April 2021.
Diese Ausschreibung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmungen von Behörden und Gremien.
Die Anträge begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung und im Falle einer Zulassung auf Zuteilung eines bestimmten Standplatzes.
Die Zu- und Absagen werden schriftlich erteilt.
Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.