Vergabe
Eine evtl. Zulassung zum Nachmittagsverkauf erfolgt nach den Richtlinien über den Schmuck- und Textilmarkt auf dem Freiburger Münsterplatz in der Stadt Freiburg i. Br. vom 20. April 2021. Die Richtlinien finden Sie hier.
Die Anträge auf Zulassung eines Standplatzes inklusive sämtlicher Nachweise und Anlagen sowie das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von 19,00 € (insg. 119,00 € brutto) müssen bis zum 15.11.2024, 16:00 Uhr bei der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, Neuer Messplatz 3, 79108 Freiburg (Posteingang bzw. Zahlungseingang maßgebend), oder per Mail unter schmuckmarkt@fwtm.de eingegangen sein.
Berücksichtigt werden nur Anträge auf den offiziellen Bewerbungsunterlagen.
Das Bearbeitungsentgelt von 119,00 € brutto muss fristgerecht auf dem
Konto der FWTM
IBAN: DE54 6805 0101 0002 1386 02
BIC: FRSPDE66
unter Angabe des Verwendungszwecks [Name], Bewerbung STM 2025 eingegangen sein.
Alternativ kann ein Verrechnungsscheck eingesandt werden, maßgeblich ist der Posteingang.